Rechtsanwalt Verkehrsrecht: In allen Fragen des Verkehrsrechts an Ihrer Seite!
Das Verkehrsrecht betrifft den Alltag jedes Einzelnen direkt und unmittelbar.
- Bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht drohen Bußgelder, bei bestimmten Rechtsverletzungen sogar Führerscheinentzug, Geld- und sogar Haftstrafen.
- Wer im Straßenverkehr einen Schaden erlitten hat, für den ist hingegen das Versicherungsrecht und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von häufig existenzieller Bedeutung.
Das Verkehrsrecht gehört zu den Schwerpunkten meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit. Seit 1999, also seit mehr als 20 Jahren gehöre ich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins an. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich zudem über eine umfangreiche Expertise im Verkehrsstrafrecht.
Rechtsanwalt Verkehrsrecht: Tatkräftige Unterstützung für meine Mandanten im gesamten Verkehrsrecht!
Das vielfältige und komplexe Verkehrsrecht ist in unterschiedlichsten Rechtsnormen geregelt. Zum Verkehrsrecht gehören alle Rechtsvorschriften, die sich im weitesten Sinn auf die Ortsveränderungen von Personen, Fahrzeugen und Gütern im öffentlichen Verkehr beziehen.
Zum Verkehrszivilrecht gehören insbesondere das Vertragsrecht und das Haftungsrecht.
- Das verkehrsrechtlich relevante Vertragsrecht bezieht sich vor allem auf Kraftfahrzeug-Kaufverträge und Kfz-Leasingverträge. Zum Vertragsrecht zählt auch das Recht der Gewährleistungsansprüche.
- Das Haftungsrecht regelt Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen. § 7 des Straßenverkehrsgesetzes bestimmt, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs neben dem Fahrer auch der Fahrzeughalter haftet.
Das Versicherungsrecht befasst sich mit der Absicherung verkehrsspezifischer Schäden unter Berücksichtigung der Interessen der öffentlichen Risikogemeinschaft.
- Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet Fahrzeughalter unter Sicherstellung bestimmter Mindestdeckungssummen zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die dem Schutz Dritter vor betriebsbedingten Schäden dient.
- Auch bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug können Streitfragen entstehen. Eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Ersatzleistungen bei Beschädigung oder Verlust eines Fahrzeugs erbringt.
Bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht ist zwischen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten zu unterscheiden.
- Eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld, einer Eintragung in das Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg oder mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten belegt werden.
- Schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht, die die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden, werden als Verkehrsstraftat mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet. Zudem wird bei Verkehrsstraftaten gewöhnlich ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen.
Zu den Verkehrsstraftaten zählen unter anderem
— das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 Strafgesetzbuch),
— der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
— die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB),
— verbotene Fahrzeugrennen (§ 315d StGB) und
— das Fahren unter Drogen‑, Alkohol- oder Medikamenten-Einfluss (§ 316 StGB).
Das Verkehrsverwaltungsrecht enthält Rechtsvorschriften über die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Fahrzeug-Zulassung zum öffentlichen Verkehr, insbesondere
- die Fahrerlaubnis-Verordnung (unter anderem: Erfordernis, Erteilung, Entziehung und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Regelung des Punktesystems des Fahreignungsregisters),
- die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Zulassungsbedingungen für zum Straßenverkehr zulassungspflichtige Fahrzeuge; Benennung zulassungsfreier Fahrzeuge) und
- die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Regelung der technischen Voraussetzungen einer Betriebserlaubnis sowie der Bauartgenehmigung).
Zum Verkehrsverwaltungsrecht zählen außerdem
- Regelungen zu verkehrsrechtlichen Anordnungen (beispielsweise Fahrtenbuchauflagen und Abschleppmaßnahmen oder auch Verwaltungsvorschriften zur Verkehrszeichen-Gestaltung) und nicht zuletzt
- das Fahrlehrerrecht.
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Auf dem Gebiet des Haftpflichtrechts verfüge ich über eine langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung.
Für meine Mandanten übernehme ich die vollständige Regulierung des Verkehrsunfalls, sowie nötigenfalls die Prozessvertretung, auch bei ausstehenden kleineren Beträgen aus Überzeugung.
Bei Verkehrsunfällen ist die gegnerische Versicherung im Rahmen der tatsächlichen Zahlung auch verpflichtet die anwaltliche Vergütung des Geschädigten zu übernehmen.