Rechtsanwalt Verkehrsrecht: In allen Fragen des Verkehrsrechts an Ihrer Seite!

Das Verkehrsrecht betrifft den Alltag jedes Einzelnen direkt und unmittelbar.

  • Bei Ver­stö­ßen gegen das Ver­kehrs­recht dro­hen Buß­gel­der, bei bestimm­ten Rechts­ver­let­zun­gen sogar Füh­rer­schein­ent­zug, Geld- und sogar Haftstrafen.
  • Wer im Stra­ßen­ver­kehr einen Scha­den erlit­ten hat, für den ist hin­ge­gen das Ver­si­che­rungs­recht und die Durch­set­zung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen von häu­fig exis­ten­zi­el­ler Bedeutung.

Das Ver­kehrs­recht gehört zu den Schwer­punk­ten mei­ner lang­jäh­ri­gen anwalt­li­chen Tätig­keit. Seit 1999, also seit mehr als 20 Jah­ren gehöre ich der Arbeits­ge­mein­schaft Ver­kehrs­recht des Deut­schen Anwalts­ver­eins an. Als Fach­an­walt für Straf­recht ver­füge ich zudem über eine umfang­rei­che Exper­tise im Verkehrsstrafrecht.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht: Tatkräftige Unterstützung für meine Mandanten im gesamten Verkehrsrecht!

Das viel­fäl­tige und kom­plexe Ver­kehrs­recht ist in unter­schied­lichs­ten Rechts­nor­men gere­gelt. Zum Ver­kehrs­recht gehö­ren alle Rechts­vor­schrif­ten, die sich im wei­tes­ten Sinn auf die Orts­ver­än­de­run­gen von Per­so­nen, Fahr­zeu­gen und Gütern im öffent­li­chen Ver­kehr beziehen.

Zum Verkehrszivilrecht gehören insbesondere das Vertragsrecht und das Haftungsrecht.

  • Das ver­kehrs­recht­lich rele­vante Ver­trags­recht bezieht sich vor allem auf Kraft­fahr­zeug-Kauf­ver­träge und Kfz-Lea­sing­ver­träge. Zum Ver­trags­recht zählt auch das Recht der Gewährleistungsansprüche.
  • Das Haf­tungs­recht regelt Ansprü­che auf Scha­den­er­satz und Schmer­zens­geld nach Ver­kehrs­un­fäl­len. § 7 des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­zes bestimmt, dass beim Betrieb eines Kraft­fahr­zeugs neben dem Fah­rer auch der Fahr­zeug­hal­ter haftet.

Das Versicherungsrecht befasst sich mit der Absicherung verkehrsspezifischer Schäden unter Berücksichtigung der Interessen der öffentlichen Risikogemeinschaft.

  • Das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz ver­pflich­tet Fahr­zeug­hal­ter unter Sicher­stel­lung bestimm­ter Min­dest­de­ckungs­sum­men zum Abschluss einer Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die dem Schutz Drit­ter vor betriebs­be­ding­ten Schä­den dient.
  • Auch bei einem Scha­den am eige­nen Fahr­zeug kön­nen Streit­fra­gen ent­ste­hen. Eine Kas­ko­ver­si­che­rung (Teil­kasko oder Voll­kasko) ist eine frei­wil­lige Zusatz­ver­si­che­rung, die Ersatz­leis­tun­gen bei Beschä­di­gung oder Ver­lust eines Fahr­zeugs erbringt.

Bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht ist zwischen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten zu unterscheiden.

  • Eine Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keit kann mit einem Buß­geld, einer Ein­tra­gung in das Fahr­eig­nungs­re­gis­ter (FAER) des Kraft­fahrt-Bun­des­am­tes in Flens­burg oder mit einem Fahr­ver­bot von bis zu drei Mona­ten belegt werden.
  • Schwer­wie­gende Ver­stöße gegen das Ver­kehrs­recht, die die Sicher­heit des Stra­ßen­ver­kehrs gefähr­den, wer­den als Ver­kehrs­straf­tat mit einer Geld- oder Haft­strafe geahn­det. Zudem wird bei Ver­kehrs­straf­ta­ten gewöhn­lich ein Fahr­ver­bot ver­hängt oder die Fahr­erlaub­nis entzogen.

Zu den Verkehrsstraftaten zählen unter anderem

— das uner­laubte Ent­fer­nen vom Unfall­ort (§ 142 Strafgesetzbuch),
— der gefähr­li­che Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr (§ 315b StGB)
— die Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs (§ 315c StGB),
— ver­bo­tene Fahr­zeug­ren­nen (§ 315d StGB) und
— das Fah­ren unter Drogen‑, Alko­hol- oder Medi­ka­men­ten-Ein­fluss (§ 316 StGB).

Das Verkehrsverwaltungsrecht enthält Rechtsvorschriften über die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Fahrzeug-Zulassung zum öffentlichen Verkehr, insbesondere

  • die Fahr­erlaub­nis-Ver­ord­nung (unter ande­rem: Erfor­der­nis, Ertei­lung, Ent­zie­hung und Neu­er­tei­lung einer Fahr­erlaub­nis; Rege­lung des Punk­te­sys­tems des Fahreignungsregisters),
  • die Fahr­zeug-Zulas­sungs­ver­ord­nung (Zulas­sungs­be­din­gun­gen für zum Stra­ßen­ver­kehr zulas­sungs­pflich­tige Fahr­zeuge; Benen­nung zulas­sungs­freier Fahr­zeuge) und
  • die Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ord­nung (Rege­lung der tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen einer Betriebs­er­laub­nis sowie der Bauartgenehmigung).

Zum Verkehrsverwaltungsrecht zählen außerdem

  • Rege­lun­gen zu ver­kehrs­recht­li­chen Anord­nun­gen (bei­spiels­weise Fahr­ten­buch­auf­la­gen und Abschlepp­maß­nah­men oder auch Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten zur Ver­kehrs­zei­chen-Gestal­tung) und nicht zuletzt
  • das Fahr­leh­r­er­recht.

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Ich unter­stütze Sie durch eine kom­pe­tente recht­li­che Ein­ord­nung des jewei­li­gen Sach­ver­halts, unter­ziehe amt­li­che Bescheide einer genauen Prü­fung und ver­trete Ihre Inter­es­sen auch vor Gericht. Beden­ken Sie: etwa ein Drit­tel aller Buß­geld­be­scheide weist Feh­ler auf. Ein Bescheid muss von Ihnen daher nicht ein­fach hin­ge­nom­men werden.

In allen drin­gen­den Fäl­len kön­nen Sie mich rund um die Uhr (24 Stun­den am Tag) unter der Ruf­num­mer 0177 / 383 82 82 errei­chen. Gerne bin ich der enga­gierte Rechts­an­walt Ver­kehrs­recht an Ihrer Seite!

Auf dem Gebiet des Haft­pflicht­rechts ver­füge ich über eine lang­jäh­rige Erfah­rung in der außer­ge­richt­li­chen und gericht­li­chen Vertretung.

Für meine Man­dan­ten über­nehme ich die voll­stän­dige Regu­lie­rung des Ver­kehrs­un­falls, sowie nöti­gen­falls die Pro­zess­ver­tre­tung, auch bei aus­ste­hen­den klei­ne­ren Beträ­gen aus Überzeugung.

Bei Ver­kehrs­un­fäl­len ist die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung im Rah­men der tat­säch­li­chen Zah­lung auch ver­pflich­tet die anwalt­li­che Ver­gü­tung des Geschä­dig­ten zu übernehmen.

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