Fachanwalt Strafrecht München
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Ich helfe Ihnen in ihrer Strafsache.”

Willkommen beim Strafrechtsanwalt Ihres Vertrauens

Kom­pe­tenz

Meine lang­jäh­rige Erfah­rung liegt im Bereich Straf­recht. Ich bin seit über 35 Jah­ren als Rechts­an­walt im Straf­recht tätig und seit mehr als 25 Jah­ren Fach­an­walt für Strafrecht. 

Straf­recht

Auf­grund mei­ner nun­mehr schon jahr­zehn­te­lan­gen prak­ti­schen Erfah­rung im Straf­recht, kann ich auch Fra­gen zur Höhe der Straf­er­war­tung eini­ger­ma­ßen rea­lis­tisch beant­wor­ten und her­vor­ra­gende Gerichts­er­fah­rung bieten.

Meine Tätig­keit als Fach­an­walt umfasst das gesamte all­ge­meine Straf­recht, wie Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung, Eigen­tums­de­likte, Betrug, Insol­venz­de­likte, aber auch schwer­wie­gen­dere Delikte wie Raub, Ver­ge­wal­ti­gung, Tötungs­de­likte. Wei­ter­hin das gesamte Jugend­straf­recht, das Betäu­bungs­mit­tel­recht und das Waffenrecht. 

Kom­mu­ni­ka­tion

Ich gewähr­leiste eine schnelle zuver­läs­sige Kom­mu­ni­ka­tion ohne wech­seln­den Ansprech­part­ner. Für meine Man­dan­ten bin ich auch zeit­lich fle­xi­bel. Ein eili­ger Bespre­chungs­ter­min kann im Regel­fall noch für den sel­ben Tag ver­ein­bart wer­den. Gro­ßen Wert lege ich auf sofor­tige Tätig­keit nach Voll­machts­er­tei­lung.

Kos­ten

Durch die Füh­rung einer klei­nen spe­zia­li­sier­ten Kanz­lei mit regel­mä­ßi­ger Kos­ten­kon­trolle, kann ich ihnen einen ihren Bedürf­nis­sen ange­pass­ten Kos­ten­rah­men anbie­ten, über­wie­gend noch im Rah­men der gesetz­li­chen Gebühren.
Jede Abrech­nung ist nach­voll­zieh­bar und wird gerne erklärt.

Rechts­an­walt Anton Pfef­fer ist ein sehr erfah­re­ner und ange­se­he­ner Fach­an­walt für Straf­recht in Mün­chen. Mit über 20 Jah­ren Erfah­rung hat er sich als einer der füh­ren­den Straf­ver­tei­di­ger in der Stadt eta­bliert. Seine Kanz­lei liegt ver­kehrs­güns­tig im Her­zen Mün­chens und ist somit für Man­dan­ten gut erreichbar.

Anton Pfef­fer ist bestrebt, sei­nen Man­dan­ten die best­mög­li­che Ver­tei­di­gung zu bie­ten. Er arbei­tet uner­müd­lich daran, Beweise zu sam­meln, Zeu­gen zu befra­gen und einen star­ken Fall für seine Man­dan­ten auf­zu­bauen. Außer­dem setzt er sich dafür ein, dass seine Kli­en­ten das recht­li­che Ver­fah­ren ver­ste­hen und jeder­zeit über ihre Rechte infor­miert sind.

Neben der Ver­tre­tung von Man­dan­ten vor Gericht bie­tet Anton Pfef­fer auch eine Reihe ande­rer Dienst­leis­tun­gen an, darunter:

  • Bera­tung und Ver­tre­tung bei poli­zei­li­chen Vernehmungen
  • Bera­tung und Ver­tre­tung in Ermittlungsverfahren
  • Bera­tung und Ver­tre­tung bei Beru­fun­gen und Wiederaufnahmeverfahren
  • Bera­tung bei Strafverhandlungen
  • Bera­tung und Ver­tre­tung in Auslieferungsverfahren

Als Fach­an­walt für Straf­recht ist Anton Pfef­fer auf eine Viel­zahl von straf­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen spezialisiert.

Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät wie Betrug und Unterschlagung
  • Gewalt­ver­bre­chen wie Kör­per­ver­let­zung und Mord
  • Dro­gen­de­likte
  • Ver­kehrs­de­likte
  • Eigen­tums­de­likte
  • Jugend­straf­ta­ten

Häufige Fragen meiner Mandanten

Wel­che Erfah­run­gen haben Sie im Strafrecht?

Als Straf­ver­tei­di­ger ver­füge ich über umfang­rei­che Erfah­rung im Umgang mit einem brei­ten Spek­trum von Straf­sa­chen, ein­schließ­lich, aber nicht beschränkt auf Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät, Gewalt­ver­bre­chen, Dro­gen­de­likte, Ver­kehrs­de­likte, Eigen­tums­de­likte und Jugend­straf­ta­ten. Ich habe Man­dan­ten in allen Pha­sen des Straf­ver­fah­rens ver­tre­ten, von der ers­ten Unter­su­chung und Ver­haf­tung bis hin zur Ver­hand­lung und Berufung.

Wie gehen Sie bei der Ver­tei­di­gung in einem Straf­ver­fah­ren vor?

Mein Ansatz besteht darin, den Fall gründ­lich zu unter­su­chen und alle rele­van­ten Beweise zu sam­meln, um eine starke Ver­tei­di­gung für mei­nen Man­dan­ten auf­zu­bauen. Ich arbeite eng mit mei­nen Man­dan­ten zusam­men, um sicher­zu­stel­len, dass sie das Gerichts­ver­fah­ren und ihre Rechte ver­ste­hen, und ich stehe ihnen wäh­rend des gesam­ten Fal­les mit Rat und Tat zur Seite. Wenn nötig, arbeite ich auch mit Sach­ver­stän­di­gen zusam­men, um die Ver­tei­di­gung zu stärken.

Wie bestim­men Sie die beste Stra­te­gie für ein Strafverfahren?

Um die beste Stra­te­gie für ein Straf­ver­fah­ren zu ermit­teln, bedarf es einer gründ­li­chen Ana­lyse der Fak­ten und Beweise sowie eines Ver­ständ­nis­ses der spe­zi­fi­schen Gesetze und Ver­fah­ren, die für den Fall gel­ten. Ich arbeite eng mit mei­nen Man­dan­ten zusam­men, um ihre Ziele und Prio­ri­tä­ten zu ver­ste­hen, und ich nutze diese Infor­ma­tio­nen, um eine Stra­te­gie zu ent­wi­ckeln, die auf ihre spe­zi­el­len Bedürf­nisse zuge­schnit­ten ist.

Wie hal­ten Sie Ihre Man­dan­ten über den Stand ihres Fal­les auf dem Laufenden?

Ich lege gro­ßen Wert dar­auf, meine Man­dan­ten in jeder Phase des Pro­zes­ses über den Stand ihres Fal­les zu infor­mie­ren. Ich infor­miere regel­mä­ßig über den Stand des Ver­fah­rens und stehe mei­nen Man­dan­ten jeder­zeit für Fra­gen und Anlie­gen zur Verfügung.

Wel­ches sind die mög­li­chen Ergeb­nisse eines Strafverfahrens?

Der Aus­gang eines Straf­ver­fah­rens kann je nach den spe­zi­fi­schen Fak­ten und Umstän­den des Fal­les sowie den gel­ten­den Geset­zen und Ver­fah­ren vari­ie­ren. Mög­li­che Ergeb­nisse sind die Abwei­sung der Anklage, ein Frei­spruch in der Ver­hand­lung, eine Ver­ur­tei­lung und ein Straf­maß, das Aus­han­deln eines Geständ­nis­ses oder ein Berufungsverfahren.

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